AfD-Abgeordneter scheitert mit Klage gegen Ordnungsrufe in Hamburger Bürgerschaft
Ein AfD-Abgeordneter der Hamburger Bürgerschaft ist mit einer Klage gegen zwei Ordnungsrufe durch das Parlamentspräsidium gescheitert. Das Hamburger Landesverfassungsgericht wies dessen sogenannten Organstreitantrag am Freitag zurück, wie es mitteilte. Die von der Sitzungsleitung während einer Parlamentsdebatte am 10. Mai 2023 getätigten beiden Ordnungsrufe seien aus verfassungsrechtlicher Sicht nicht zu beanstanden. Der damals amtierende Sitzungspräsident, ein Abgeordneter der CDU, habe sich dabei "innerhalb seines Entscheidungsspielraums" bewegt.
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