ARD muss BSW-Kanzlerkandidatin Wagenknecht nicht zu "Wahlarena" einladen
Die ARD muss die BSW-Kanzlerkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre Sendung "Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl" einladen. In einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss wies das Verwaltungsgericht Köln einen Eilantrag des Bündnisses Sahra Wagenknecht (BSW) zur Zulassung ab, wie das Gericht mitteilte. Zu der für den 17. Februar geplanten Sendung sind die Spitzenkandidaten von SPD, Union, Grünen und AfD eingeladen.
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