Berliner Gericht erlaubt kleine Balkone und Handtuchheizkörper in Milieuschutzgebiet
Eigentümer von Wohnungen in Berlin-Mitte haben sich das Recht erkämpft, kleine Balkone, Handtuchheizkörper und eine hängende Toilette einbauen zu dürfen - obwohl die Mehrfamilienhäuser in einem sogenannten Milieuschutzgebiet stehen. So würden die Wohnungen zeitgemäß ausgestattet, erklärte das Verwaltungsgericht der Bundeshauptstadt am Freitag. In Milieuschutzgebieten müssen bauliche Änderungen genehmigt werden.
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