Bundesarbeitsgericht: Teilzeitkräfte müssen von geringerer Arbeitszeit im Alter profitieren
Sieht ein Tarifvertrag für ältere Beschäftigte eine Verringerung der Arbeitszeit bei gleichem Lohn vor, dürfen Teilzeitkräfte davon nicht ausgenommen werden. Denn andernfalls würden sie durch einen rechnerisch geringeren Stundenlohn unzulässig benachteiligt, wie das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt in einem am Montag veröffentlichten Urteil entschied. (Az. 9 AZR 296/20)
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