Bundesbeamter klagt 13 Minuten auf Arbeitszeitkonto ein
In Baden-Württemberg hat ein Bundesbeamter erfolgreich die Gutschrift von 13 Minuten auf seinem Arbeitszeitkonto eingeklagt. Das Verwaltungsgericht Sigmaringen gab dem Mann nach einem zunächst erfolglosen Widerspruchsverfahren in einem am Montag veröffentlichten Urteil mit dem Vorhalt Recht, dass sein Arbeitgeber ihm die Zeit nicht hätte abziehen dürfen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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