Bundestag will nach Koalitionsbruch Gesetz zur Telefonüberwachung verlängern
Der Bundestag kommt am Donnerstag zu einer Sitzung zusammen, um erstmals seit dem Bruch der "Ampel"-Koalition vor einer Woche ein Gesetz zu verabschieden (09.00 Uhr). Das Gesetz sieht vor, den Strafverfolgungsbehörden bei Ermittlungen wegen Wohnungseinbruchs weiterhin die Befugnis zum Abhören von Telefongesprächen einzuräumen. Die entsprechende Regelung zur Telekommunikationsüberwachung ist bislang bis zum 12. Dezember befristet. Sie soll nun gesetzlich bis Anfang 2030 verlängert werden.
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