Bundesverfassungsgericht lehnt Eilanträge gegen Abstimmung über Schuldenpaket ab
Das Bundesverfassungsgericht hat die Eilanträge von Bundestagsabgeordneten verschiedener Parteien gegen die für Dienstag vorgesehene Sondersitzung zur Abstimmung über das Finanzpaket von Union und SPD verworfen. Das Gericht begründete seine Entscheidung am Montag in Karlsruhe mit einer Folgenabwägung, wonach die Gründe für eine solche einstweilige Anordnung nicht überwiegen. Die geplanten Grundgesetzänderungen sollen der künftigen Bundesregierung die Aufnahme von Schulden in bislang nie dagewesener Höhe ermöglichen.
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