Bundesverfassungsgericht rügt Auslieferung von mutmaßlichem Linksextremist an Ungarn
Die Auslieferung eines mutmaßlichen Linksextremisten im Juni 2024 nach Ungarn ist unzulässig gewesen. Mit einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rügte das Bundesverfassungsgericht eine unzureichende Aufklärung der dortigen Haftbedingungen durch das zuständige Berliner Kammergericht. Der betroffene Mensch war allerdings trotz eines einstweiligen Auslieferungsverbots durch das Bundesverfassungsgericht schon kurz zuvor an ungarische Behörden übergeben worden. (Az.: 2 BvR 1103/24)
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