Bundesverwaltungsgericht: BND muss Erkenntnisse über Corona-Ursprung nicht offenlegen
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss Medienvertretern einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zufolge keine Auskünfte über seine Informationen zum Ursprung der weltweiten Coronapandemie geben. Mit einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss wies das Gericht in Leipzig einen entsprechenden Eilantrag ab. (Az. 10 VR 3.25)
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