Bundesverwaltungsgericht: Chancen-Aufenthaltsrecht auch für Minderjährige möglich
Auch Minderjährigen kann das sogenannte Chancen-Aufenthaltsrecht für 18 Monate gewährt werden. Sind sie noch nicht 16, müssen sie dafür kein Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung abgeben, wie das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag entschied. Es ging um eine 2007 in der Ukraine geborene Klägerin, die seit 2008 mit ihren Eltern in Deutschland lebt. (Az. 1 C 13.23)
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