Europäischer Gerichtshof: Bordkarte ist Beleg für bestätigte Flugbuchung
Wenn Passagiere eine Bordkarte haben und damit fliegen, reicht das als Nachweis für eine bestätigte Buchung aus. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag in Luxemburg in einem Fall aus Polen. Wegen einer erheblichen Verspätung ihres Flugs verlangten zwei Passagiere eine Ausgleichszahlung. (Az. C-20/24)
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