3 hours ago von Stern

Gericht: Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus

Gericht: Kein Anspruch auf Bürgergeld nach Bau von zu großem Einfamilienhaus

Eine Familie hat nach dem Bau eines zu großen Einfamilienhauses laut einer Gerichtsentscheidung keinen Anspruch auf Bürgergeld. Der Wert des Hauses könne zur Sicherung des Lebensunterhalts genutzt werden, entschied das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in Celle laut Mitteilung vom Montag. Die Familie hatte während des Bürgergeldbezugs ein neues Haus gebaut und ihr altes Hausgrundstück für 514.000 Euro verkauft. Das Jobcenter hob daraufhin die Leistungsbewilligung auf.

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