2 hours ago von Stern

Gericht: Keine höhere Besoldung für Lehrer durch Cocktailkurse

Gericht: Keine höhere Besoldung für Lehrer durch Cocktailkurse

Ein Realschullehrer hat einem Gerichtsurteil zufolge keinen Anspruch auf eine höhere Besoldung wegen früherer Tätigkeiten als Anbieter von Cocktailkursen. Wie das Verwaltungsgericht Aachen am Montag mitteilte, ist das Anbieten von Cocktailkursen mit der Tätigkeit eines Lehrers besoldungsrechtlich nicht vergleichbar. Der Lehrer hatte durch die Tätigkeit eine Einstufung in eine höhere Erfahrungsstufe und damit eine höhere Besoldung angestrebt.

Weiter zum Artikel