Gericht: Krefelds Oberbürgermeister durfte AfD-Äußerung nicht "Frechheit" nennen
Das Verwaltungsgericht Krefeld hat einer Klage gegen den Oberbürgermeister der nordrhein-westfälischen Stadt, Frank Meyer (SPD), wegen einer unzulässigen Äußerung zu einem Redebeitrag der AfD-Stadtratsfraktion stattgegeben. Wie das Gericht am Freitag mitteilte, durfte Meyer den AfD-Redebeitrag in einer Ratssitzung nicht politisch bewerten. Demnach hatte er eine Äußerung eines AfD-Ratsmitglieds als "Frechheit" bezeichnet.
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