Gericht: Verbot und Auflösung von Coronaprotesten in Berlin waren rechtmäßig
In Berlin hat die Polizei im August 2020 Proteste gegen die Coronamaßnahmen laut mehreren Gerichtsurteilen auflösen und verbieten dürfen. Die damals durchgesetzten Maßnahmen waren rechtmäßig, wie das Verwaltungsgericht Berlin laut Mitteilung am Donnerstag entschied. Angesichts zahlreicher Verstöße gegen die Auflagen zur Maskenpflicht und zum Mindestabstand hatte die Polizei demnach keine milderen Mittel, um Einsatzkräfte oder Demonstranten vor Gesundheitsgefahren zu schützen.
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