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Hamburger Bushaltestellentäter hat langes Vorstrafenregister – Abschiebung nicht möglich

Hamburger Bushaltestellentäter hat langes Vorstrafenregister – Abschiebung nicht möglich

Firas A. genießt Schutzstatus als anerkannter Geflüchteter und besitzt ein dauerhaftes Bleiberecht, weshalb er trotz seines langen Vorstrafenregisters nicht abgeschoben werden kann. Die Stadt Hamburg will den Schutzstatus jetzt widerrufen lassen.

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