Hessisches Verfassungsgericht stärkt Versammlungsfreiheit
Der Staatsgerichtshof des Landes Hessen hat die nach der Landesverfassung weitreichende Versammlungsfreiheit verteidigt. Nach einem am Donnerstag veröffentlichten Urteil darf die Versammlungsfreiheit nur zum Schutz "von Grundrechten Dritter oder anderen Rechtsgütern mit Verfassungsrang" beschränkt werden. So ausgelegt, seien die Vorschriften des 2023 in Kraft getretenen hessischen Versammlungsfreiheitsgesetzes weitgehend mit der Landesverfassung vereinbar. (Az. P.St. 2920 und P.St. 2931)
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