Karlsruhe: Bremen darf Mehrkosten für Polizeieinsätze an Profifußball weiterreichen
Bremen darf der Deutschen Fußballliga (DFL) die Mehrkosten für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen in Rechnung stellen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe entschied am Dienstag gegen die DFL und wies ihre Verfassungsbeschwerde gegen die Bremer Regelung ab. Die Bremer Regelung sei mit dem Grundgesetz vereinbar. Es geht um Spiele, bei denen besonders heftige Fankrawalle in der Stadt erwartet werden. (Az. 1 BvR 548/22)
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