Mehrheiten im neuen Bundestag machen Grundgesetzänderungen schwierig
Die Mehrheitsverhältnisse im neuen Bundestag machen Grundgesetzänderungen schwierig - etwa für Reformen der Schuldenbremse oder neue Sondervermögen. Union, SPD und Grüne verfügen laut dem vorläufigen amtlichen Endergebnis künftig zusammen über 413 Mandate und damit nicht über die für Verfassungsänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament. Dafür wären 420 Stimmen erforderlich.
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