8 days ago von FAZ.net
Nach Klage: Lidl verpflichtet sich zu klaren Preisangaben
Der Discounter Lidl muss in seinen gedruckten Werbeprospekten künftig immer den Preis angeben, der für alle Kunden gilt – unabhängig von der Nutzung der App. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg wegen irreführender Angaben.
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