11 hours ago von Welt

Nicht-binäre Person verklagt Ryanair auf 5000 Euro Schmerzensgeld

Nicht-binäre Person verklagt Ryanair auf 5000 Euro Schmerzensgeld

Bei der Online-Buchung eines Flugs stehen als Anrede nur „Herr“ oder „Frau“ und „Fräulein“ zur Auswahl. Eine selbsternannte nicht-binäre Person fühlt sich diskriminiert und zieht gegen Ryanair vor Gericht. Der Anwalt der Fluglinie weist die Vorwürfe entschieden zurück.

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Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Nicht-binäre Geschlechtsidentität (non-binary)