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Oberverwaltungsgericht - Gericht: Automatenkiosk darf an Sonn- und Feiertagen öffnen

Oberverwaltungsgericht - Gericht: Automatenkiosk darf an Sonn- und Feiertagen öffnen

Die Stadt Bonn hatte etwas dagegen, das Verwaltungsgericht Köln stützte die Auffassung in Bezug auf das Ladenöffnungsgesetz. Die obersten NRW-Verwaltungsrichter aber sehen das anders.

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