PKK geht vor Europäischem Gerichtshof erfolglos gegen Einfrieren von Geldern vor
Die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) ist vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg erfolglos gegen das Einfrieren von Geldern vorgegangen. Es ging um Entscheidungen aus den Jahren 2015 bis 2017, 2019, 2021 und 2022, mit denen der Rat die restriktiven Maßnahmen verlängert hatte. In der Vorinstanz hatte das EU-Gericht die Klagen der PKK abgewiesen. (Az. C-44/23 P und C-72/23 P)
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