Psychiatrie nach folgenreichen Schläge gegen Mitpatienten in Nordrhein-Westfalen
Das Landgericht Dortmund hat gegen einen 44-Jährigen wegen folgenreicher Schläge gegen einen 87-Jährigen, der später starb, die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Die zuständige Kammer wertete die Tat als vorsätzliche Körperverletzung, wie eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mitteilte. Angeklagt war der Mann ursprünglich wegen Körperverletzung mit Todesfolge.
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