Rheinland-Pfalz: Gekürzter Inflationsausgleich für Beamte in Elternzeit rechtens
Rheinland-pfälzische Beamte, die während einer Elternzeit in Teilzeit arbeiten, haben bei der Zahlung eines Inflationsausgleichs lediglich Anspruch auf einen Teil des Geldes. Die Kürzung des Betrags ist rechtens, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Mittwoch mitteilte. Sie verstößt nicht gegen die Verfassung. (Az.: 5 K 967/24.KO und 5 K 1024/24.KO)
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