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Rundfunkkommission legt „Widerspruchsmodell“ zum Rundfunkbeitrag vor

Rundfunkkommission legt „Widerspruchsmodell“ zum Rundfunkbeitrag vor

Die Rundfunkkommission der Länder hat sich, ungeachtet der Verfassungsklage von ARD und ZDF, auf ein neues Verfahren geeinigt, mit dem der Rundfunkbeitrag festgelegt wird. Es nennt sich „Widerspruchsmodell“. Was heißt das?

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