Selbsternannter König von Deutschland: Haftstrafe gegen Fitzek rechtskräftig
Der selbsternannten König von Deutschland, Peter Fitzek, muss eine mehrmonatige Haftstrafe antreten. Das Oberlandesgericht Naumburg (OLG) in Sachsen-Anhalt verwarf die Revision des zur sogenannten Reichsbürgerszene gehörenden Angeklagten gegen eine Entscheidung des Landgerichts Dessau, wie das Landgericht am Donnerstag mitteilte. Damit ist das Urteil rechtskräftig.
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