Staatsanwaltschaft lehnt Einstellung von Verfahren gegen Querdenken-Gründer ab
Im Prozess gegen den Gründer und Organisator der sogenannten Querdenken-Bewegung, Michael Ballweg, hat die Staatsanwaltschaft eine vom Landgericht Stuttgart vorgeschlagene Einstellung des Verfahrens wegen Geringfügigkeit abgelehnt. Damit läuft das Verfahren zunächst weiter, wie das Gericht am Montag mitteilte. Es sind noch 25 Verhandlungstage bis Oktober angesetzt, Prozessbeginn war im vergangenen Oktober.
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