Streit über Widerruf von Online-Autokaufverträgen landet nicht vor BGH
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe wird vorerst nicht im Streit zwischen Autokäufern und Verkäufern über den Widerruf von Verträgen entscheiden, die im Internet abgeschlossen wurden. In einem Verfahren, das der BGH beispielhaft unter vielen auswählte, wurde die Revision nach Angaben vom Mittwoch nicht zugelassen. Es geht um die Frage, was in der Widerrufsbelehrung stehen musste. (Az. VIII ZR 143/24)
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