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TV-Diskussionen: ARD muss Sahra Wagenknecht nicht in "Wahlarena" einladen

TV-Diskussionen: ARD muss Sahra Wagenknecht nicht in "Wahlarena" einladen

Rundfunkfreiheit geht vor: Das Verwaltungsgericht Köln hat der ARD zugestanden, die BSW-Spitzenkandidatin nicht in ihre "Wahlarena" einzuladen. Die Partei hatte geklagt.

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