Urteil: Bei einzeln vermieteten WG-Zimmern ist Vermieter für Strom und Gas zuständig
Wenn Vermieter WG-Zimmer einzeln vermieten, sind sie in der Regel auch für Strom und Gas zuständig. Verträge des Energieversorgers mit den Mietern entstehen nur dann, wenn jedes Zimmer auch über eigene Zähler verfügt, wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am Mittwoch bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az. VIII ZR 300/23)
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