Urteil: BND muss Journalist nicht über Einsatz von Spionagesoftware informieren
Der Bundesnachrichtendienst (BND) muss einem Journalisten keine Auskunft über Kauf und Einsatz der Spionagesoftware Pegasus geben. Öffentliche Interessen stünden dem entgegen, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag in Leipzig. Eine Klage des Internetportals FragdenStaat hatte damit keinen Erfolg. (Az. 10 A 5.23)
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