2 days ago von Stern

Urteil: Einnahmen aus Musik mit strafbaren Beleidigungen dürfen eingezogen werden

Urteil: Einnahmen aus Musik mit strafbaren Beleidigungen dürfen eingezogen werden

Einnahmen aus im Internet veröffentlichten Musikclips, in dem Menschen in strafbarer Weise beleidigt werden, dürfen einem Gerichtsurteil aus Hessen zufolge eingezogen werden. Es handle sich dabei um Erträge aus einer Straftat, wie das Amtsgericht Frankfurt am Main in einer am Donnerstag veröffentlichen Entscheidung betonte. Es geht konkret um rund 1300 Euro (Az.: 916 Ds 6443 Js 211140/23).

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