Urteil: Kein Anspruch auf Sprachkurs bei zu wenigen Teilnehmern in Rheinland-Pfalz
Kommt ein Feriensprachkurs für Schülerinnen und Schüler mit nicht ausreichenden Deutschkenntnissen an einer rheinland-pfälzischen Volkshochschule wegen zu wenigen Teilnehmern nicht zustande, haben die bereits angemeldeten Betroffenen keinen Anspruch darauf, dass der Kurs trotzdem stattfindet. Es kommt auf die schulischen Anmeldungen an, nicht auf die privaten, wie das Verwaltungsgericht Koblenz am Donnerstag mitteilte (Az.: 4 L 265/25.KO).
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