Urteil: Mobilfunkmast in Rheinland-Pfalz verletzt keine Nachbarrechte
Ein Mobilfunkmast in Rheinland-Pfalz verletzt voraussichtlich keine Nachbarrechte. Die angefochtene Betriebserlaubnis entspricht den gesetzlichen Anforderungen, wie das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße am Donnerstag mitteilte. Der Mast ruft demnach keine schädlichen Umwelteinwirkungen hervor. (Az.: 5 L 18/25.NW).
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