Urteil: Notkredite in Schleswig-Holsteins Landeshaushalt 2024 verfassungswidrig
Die Aufnahme sogenannter Notkredite zum Ausgleich eines Defizits im schleswig-holsteinischen Landeshaushalt 2024 ist verfassungswidrig gewesen. Das Landesverfassungsgericht in Schleswig begründete dies am Dienstag mit unzureichenden Begründungen in entsprechenden Landtagsbeschlüssen, vor allem zur konkreten Höhe krisenbedingter finanzieller Belastungen. Es gab damit Klagen der Opposition von SPD und FDP statt. (Az. LVerfG 1/24)
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