3 hours ago von Stern

Urteil: Rheinland-Pfalz muss Polizist trotz Schlaganfalls in Ausbildung einstellen

Urteil: Rheinland-Pfalz muss Polizist trotz Schlaganfalls in Ausbildung einstellen

Das Land Rheinland-Pfalz muss einen Mann in den Polizeidienst einstellen, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt. Das Risiko, dass er vor dem Alter von 60 Jahren dienstunfähig werde, sei nicht größer als 50 Prozent, erklärte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig am Donnerstag. Der Bewerber wurde nach dem Schlaganfall wieder gesund und schloss sein Studium an der Hochschule der Polizei erfolgreich ab. (Az. 2 C 4.24)

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