Von Verfassungsschutz überwacht: BGH sieht vorerst keinen Anspruch auf Entschädigung
Die Klage eines Manns, der wegen der Überwachung seiner Telekommunikation durch den Verfassungsschutz eine hohe Entschädigung fordert, ist vor dem Bundesgerichtshof (BGH) ohne Erfolg geblieben. Er muss beweisen, dass die Maßnahmen rechtswidrig waren, wie der BGH am Donnerstag in Karlsruhe erklärte. Der Fall wurde an das Oberlandesgericht Hamm zurückverwiesen. (Az. III ZR 63/24)
Weiter zum Artikel