Nach Fehler bei Zwangsversteigerung: Hausdrama wird teilweise neu aufgerollt
Der Fall einer Familie aus dem brandenburgischen Rangsdorf, die wegen eines Behördenfehlers bei der Zwangsversteigerung ihr Haus verlieren sollte, wird nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe vom Freitag teilweise neu aufgerollt. Zwar ist klar, dass das Grundstück dem ursprünglichen Eigentümer gehört, er kann die Herausgabe verlangen. Aber die Familie muss das Haus nicht abreißen. (Az. V ZR 153/23)
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