Unterbringung in Psychiatrie nach Totschlag an Vater in Bayern
Das Landgericht im bayerischen Aschaffenburg hat im Fall eines erstochenen Vaters gegen den Sohn die dauerhafte Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus angeordnet. Der 41-Jährige galt wegen einer psychischen Erkrankung als schuldunfähig, wie eine Gerichtssprecherin am Mittwoch mitteilte. Demnach ist das am Dienstag verkündete Urteil bereits rechtskräftig.
Weiter zum Artikel